Energetische Sanierung und Artenschutz

Verknüpfung von Klima- und Artenschutz am Gebäude

Ein wichtiges Ziel ist, energetische Sanierungen so zu ermöglichen, dass sie sowohl im Einklang mit dem Artenschutzrecht als auch mit den technischen Anforderungen an die Wärmedämmung stehen. Um den Erhalt oder die Neu-schaffung von Lebensräumen geschützter Vogel- und Fledermausarten zu ermöglichen und unwissentliche Gesetzesverstöße zu vermeiden, ist die Sensibilisierung von Fachkräften essentiell.

Für z. B. Mauersegler, Mehlschwalbe, Haussperling und Hausrotschwanz gibt es jetzt konkrete Maßnahmenvorschläge zur Beschaffenheit der Nistmöglichkeiten im Zuge von energetischer Gebäudesanierung. Mit der veröffentlichten „Arbeitshilfe Artenschutz für die energetische Gebäudesanierung – Schwerpunkt Vögel“ möchten der NABU-Landesverband Rheinland-Pfalz die Baubranche, Behörden, Hausbesitzer und Naturschützer zu dieser Thematik informieren.

Infos dazu kann man in der NABU-Landesgeschäftsstelle bestellen:
NABU Rheinland-Pfalz
Frauenlobstraße 15-19
55118 Mainz

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